AGB´s Urlaubsseminar Freude der ewigen Entwicklung in Kroatien
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch.
1.Leistungsumfang
1.1 Unsere Leistungen umfassen die Organisation für Seminar,Kunst, Kultur und Ausflüge wie auf unserer Website beschrieben.
1.2 Der Ablauf der Ausflüge richtet sich nach der Wetterlage und den lokalen Gegebenheiten. Wir behalten uns Änderungen vor.
1.3 Ihre Anreise/Flug und Hotel organisieren Sie selbst. Im Falle eines Ausfalls des Seminars (aus wichtigem Grund) haftet der Veranstalter nicht für die Erstattung der Flug- und Reisekosten sondern lediglich für die Erstattung der gezahlten Seminargebühren.Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, die auch Reisekosten im Falle eines Seminarausfalls erstattet.
1.4 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Urlaubs-Seminars, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht zu verantworten sind, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen.
Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.
1.5Wird auf Ihren Wunsch vom Veranstalter ein individueller Ablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung vom Veranstalter/in Ljubica Renner und André Stockhausen-Sartorius ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
1.6 Leistungsträger (z.B. Seminarhäuser, Hotels, Transportunternehmen) und Reisevermittler bzw. Reisebüros sind vom Veranstalter/in Ljubica Renner und André Stockhausen-Sartorius nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Ausschreibung des Urlaubsseminars oder die Buchungsbestätigung vom Veranstalter/in Ljubica Renner und André Stockhausen-Sartorius hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages des Urlaubsseminars abändern.
- Abschluss des Seminarvertrags
2.1.Mit der Anmeldung bieten Sie uns als Seminarveranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-Mail) erfolgen.
Sonderwünsche sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte Seminarleistung an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter/in Ljubica Renner und André Stockhausen-Sartorius zustande.
2.2Jede/r Teilnehmer/in haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen.
3.Bezahlung
Mit der Anmeldung werden 250€ fällig. Erst dann liegt eine verbindliche Reservierung gemäß Buchungsbestätigung vor. Der Restbetrag muss unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Reiseantritt beglichen werden. Fälligkeiten und Teilbeträge finden Sie in unserer Reservierungsbestätigung.
4.Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
4.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter/in Ljubica Renner und André Stockhausen-Sartorius.
4.2 Wenn Sie zurücktreten, dann kann der Veranstalter/in Ljubica Renner und André Stockhausen-Sartorius gemäß § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Dabei kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
• bis 60 Tage vor Seminarantritt € 30,- p. Person
• ab 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Seminarpreises
• ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50 % des Seminarpreises
• ab 13. bis Tag des Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 % des Seminarpreises
Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4.3 Sie können bis zum Seminarbeginn eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme wichtige Gründe entgegenstehen.
5.Absage von Veranstaltungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Seminarpreises.
6.Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wie behalten uns vor, in folgenden Fällen vor Antritt der Reise bzw. des Seminars vom Seminarvertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise bzw. des Seminars den Seminarvertrag zu kündigen:
6.1 Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: Bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Urlaubs-Seminars hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Seminarpreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche von Ihrer Seite sind ausgeschlossen.
6.2 Wenn wir vor Reise- bzw. Seminarbeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise bzw. des Seminars befürchten lassen, erhalten. Insofern gelten die Vereinbarungen “Rücktritt durch den Reise- bzw. Seminargast, Umbuchungen, Ersatzpersonen” (Abs. 4).
6.3 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise bzw. des Seminars, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4 Wenn höhere Umstände (Unzugänglichkeit des Seminarorts, Erkrankung der Seminarleiter(in) )dazu führen dass das Seminar (Teil der Reise) nicht durchgeführt werden kann, erfolgt eine sofortige Information an die Teilnehmer.
- Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann der Veranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. - Obliegenheiten der Teilnehmer
8.2Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen und seelischen Verfassung vereinbar ist.
8.3Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
9.Haftung des Veranstalters
9.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reise- bzw. Seminarvorbereitung
b) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Detailprogrammen angegebenen Leistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Abs. 1 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben erklärt hat
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reise- bzw. Seminarleistungen.
9.2 Eine Haftung für Schäden, die jenseits der Leistungserbringung liegen, übernehmen wir ausdrücklich nicht. Mit Akzeptanz der AGB stellen Sie uns ausdrücklich von Haftungen jenseits der Leistungserbringung frei.
- Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. - Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- bzw. Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise- bzw. Seminarvertrages zur Folge. - Gerichtstand
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist Passau.